Züri bliibt Züri.
Mit Upgrade Ensemble
FAQ
Projekt Ensemble
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Das Projekt befindet sich derzeit in der juristischen Phase, nachdem der politische Prozess mit der sehr klaren Zustimmung der Stadtzürcher Stimmbevölkerung zum Gestaltungsplan in der Referendumsabstimmung vom 27. September 2020 abgeschlossen werden konnte.
Sind alle Rechtsverfahren gegen den Gestaltungsplan abgeschlossen, kann das Projekt in die Bauphase überführt werden mit Einreichen des Baugesuches. Gegen dessen Erteilung kann noch einmal - allerdings nur noch in eingeschränkter Form - rekuriert werden. Bleiben Beschwerden aus bzw. werden solche letztinstanzlich abgewiesen, kann mit dem Bau begonnen werden. Das Projektteam rechnet derzeit im günstigen Fall mit einem Baubeginn ca. 2027, im schlechtesten Fall mit einer Verzögerung um weitere 2-3 Jahre.
Unabhängig davon wird aber das Projekt zur Baureife gebracht, also planerisch und konzeptionell auf den aktuellen Stand nachgeführt.
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Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat keine Veränderung zur Folge. Die UBS als Rechtsnachfolgerin hält am Projekt fest.
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Es umfasst drei Elemente, die untrennbar miteinander verbunden sind: ein Fussballstadion, eine Genossenschaftssiedlung und zwei Hochhäuser mit Wohnungen und Gewerbeflächen im mittleren Preissegment, die wiederum das Fussballstadion finanzieren. Ohne Wohn- und Gewerbetürme könnte das Stadion also gar nicht gebaut und betrieben werden.
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Das Projekt Ensemble ist aus einem Investorenwettbewerb hervorgegangen, den die Stadt ausgeschrieben hat. Eine namhaft zusammengesetzte Fach-Jury hat «Ensemble» einstimmig zum Siegerprojekt erkoren. Es erfüllt die gestellten Anforderungen aus deren Sicht am besten, weil städtebaulich überzeugend und wirtschaftlich für alle Beteiligten tragbar. Ausserdem erfüllt es die Kriterien der Nachhaltigkeit und der Funktionalität. Die Eckwerte des Projektes wurden nicht von den Investoren, sondern von der Stadt festgelegt.
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Die zwei Hochhäuser wurden von renommierten Architekturbüros entworfen. Die zwei je 137 Meter hohen Türme fügen sich ein in eine architektonisch und baulich stark durchmischte Bauzone aus verschiedenen Gebäudetypen, die von Blockrandbebauungen, Wohntürmen, den kleinteiligen Bernoulli-Häusern und Industriebauten geprägt ist. Sie bilden am westlichen Ende des Areals und unmittelbar an der Stadtgrenze das neue Westtor Zürichs.
Von der städtebaulichen Abstimmung bis hin zur Materialisierung verhalten sich die drei Teilprojekte ineinandergreifend. Dies verleiht dem Ort eine kohärente und identitätsstiftende Zusammengehörigkeit, die durch die Gestaltung des dazugehörenden Freiraums noch verstärkt wird. Das Gesamtprojekt wurde von einer unabhängigen Fachjury einstimmig für seine architektonischen und städtebaulichen Qualitäten gelobt und zur Umsetzung empfohlen.
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Das sogenannte Hardturm-Areal bezeichnet eine Fläche von rund 55‘000 m², das zwischen Hardturm-, Förrlibuck- und Pfingstweidstrasse im äussersten Westen des Kreises 5 südlich der Limmat liegt. Es umfasst drei Teilareale, die als A, B und C bezeichnet werden.
Das Areal gehört vollumfänglich der Stadt Zürich, allerdings mit Auflagen. Die Baufelder A und B mit einer Gesamtfläche von rund 39‘000 m², hat die Stadt Zürich von der Credit Suisse AG im Jahr 2010 zu einem Preis von 50 Millionen Franken erworben, dies verbunden mit der Verpflichtung, darauf ein Fussballstadion zu erstellen. Geschieht dies bis spätestens 2035 nicht, kann die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse innert sechs Monate ab Kenntnisnahme die beiden Baufelder zum gleichen Preis wieder von der Stadt zurückkaufen und darüber nach eigenem Ermessen bestimmen.
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Die Genossenschaftswohnungen und das Stadion sind gleich hoch wie, bzw. niedriger als die umliegenden Häuser (25 und 16.5 Meter) und werden so sanft in ihre Umgebung eingebettet. Die Hochhäuser liegen in der Höhe leicht über dem Prime- und dem Swissmill-Tower. Aufgrund ihrer Lage ganz im Westen des Areals wird auch der gesetzlich maximal erlaubte Zwei-Stunden-Schatten eingehalten.
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Es ist immer möglich, eine Fläche unterschiedlich zu bebauen, wobei strenge Auflagen etwa bei Lärmschutz, Schattenwurf, Erschliessung, ökologische Nachhaltigkeit oder Sicherheit einzuhalten sind. Jeder Bautypus hat dabei Vor- und Nachteile. Im konkreten Fall musste ein Kompromiss gefunden werden zwischen der Bedingung, ohne Steuergelder ein Fussballstadion zu bauen, den Interessen der Quartierbevölkerung an grosszügigen Frei- und Grünflächen, den Auflagen des Lärmschutzes (Bewohnbarkeit der unteren Geschosse) und einer akzeptablen Rentabilität.
Die Gebäude werden durch Anlagegefässe der UBS realisiert, in die vorwiegend Schweizer Pensionskassen und Säule 3a-Stiftungen investieren. Entsprechend liegt es auch im Interesse von aktiven und künftigen Rentnerinnen und Rentnern, dass ihre Vorsorgegelder einen nachhaltigen Ertrag erwirtschaften.
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Es werden von der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich 174 gemeinnützige Wohnungen erstellt. Diese sind sehr günstig. Um das Fussballstadion privat finanzieren zu können, müssen aber zusätzlich auch Wohn- und Gewerbebauten erstellt werden, die eine gewisse Rendite erwirtschaften können. Dafür sind die zwei Wohntürme mit mehreren Hundert Mietwohnungen im mittleren Preissegment vorgesehen.
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Das Gesamtprojekt soll einen grossen Beitrag zur nachhaltigen Quartierentwicklung leisten. So wird beispielsweise die Durchquerung des Areals mit öffentlich zugänglichen Erdgeschossnutzungen ausgestattet. Dank drei grossräumigen Plätzen werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Anbindung an die direkte Nachbarschaft ist zudem grosszügig dimensioniert.
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Aufgrund ihrer Lage im Westen des Areals wird der Schattenwurf der beiden Hochhäuser die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, d.h. nicht mehr als maximal zwei Stunden pro Tag. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Hochhäuser verhältnismässig schlank ausgebildet sind. Das Projektteam hat zusammen mit den zuständigen Behörden der Stadt Zürich im Rahmen einer Testplanung im Vorfeld festgestellt, dass die umliegenden Wohnhäuser vom gesetzlichen Schattenwurf nicht betroffen sein werden. Dieser Nachweis wurde im weiteren Planungsverfahren bestätigt.
Hardturm-Areal / Quartierentwicklung
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Das sogenannte Hardturm-Areal bezeichnet eine Fläche von rund 55‘000 m2, das zwischen Hardturm-, Förrlibuck- und Pfingstweidstrasse im äussersten Westen des Kreises 5 südlich der Limmat liegt. Es umfasst drei Teilareale, die als A, B und C bezeichnet werden.
Das Areal gehört vollumfänglich der Stadt Zürich, allerdings mit Auflagen. Die Baufelder A und B mit einer Gesamtfläche von rund 39‘000 m2 hat die Stadt Zürich von der Credit Suisse AG im Jahr 2010 zu einem Preis von 50 Millionen Franken erworben, dies verbunden mit der Verpflichtung, darauf ein Fussballstadion zu erstellen. Geschieht dies bis spätestens 2035 nicht, kann die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse innert sechs Monate ab Kenntnisnahme die beiden Baufelder zum gleichen Preis wieder von der Stadt zurückkaufen und darüber nach eigenem Ermessen bestimmen.
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Die Genossenschaftswohnungen und das Stadion sind gleich hoch wie, bzw. niedriger als die umliegenden Häuser (25 und 16.5 Meter) und werden so sanft in ihre Umgebung eingebettet. Die Hochhäuser liegen in der Höhe leicht über dem Prime- und dem Swissmill-Tower. Aufgrund ihrer Lage ganz im Westen des Areals wird auch der gesetzlich maximal erlaubte Zwei-Stunden-Schatten eingehalten.
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Es ist immer möglich, eine Fläche unterschiedlich zu bebauen, wobei strenge Auflagen etwa bei Lärmschutz, Schattenwurf, Erschliessung, ökologische Nachhaltigkeit oder Sicherheit einzuhalten sind. Jeder Bautypus hat dabei Vor- und Nachteile. Im konkreten Fall musste ein Kompromiss gefunden werden zwischen der Bedingung, ohne Steuergelder ein Fussballstadion zu bauen, den Interessen der Quartierbevölkerung an grosszügigen Frei- und Grünflächen, den Auflagen des Lärmschutzes (Bewohnbarkeit der unteren Geschosse) und einer akzeptablen Rentabilität.
Die Gebäude werden durch Anlagefässe der UBS realisiert, in die vorwiegend Schweizer Pensionskassen und Säule 3a-Stiftungen investieren. Entsprechend liegt es auch im Interesse von aktiven und künftigen Rentnerinnen und Rentnern, dass ihre Vorsorgegelder einen nachhaltigen Ertrag erwirtschaften.
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Es werden von der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich 174 gemeinnützige Wohnungen erstellt. Diese sind sehr günstig. Um das Fussballstadion privat finanzieren zu können, müssen aber zusätzlich auch Wohn- und Gewerbebauten erstellt werden, die eine gewisse Rendite erwirtschaften können. Dafür sind die zwei Wohntürme mit mehreren Hundert Mietwohnungen im mittleren Preissegment vorgesehen.
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Das Gesamtprojekt soll einen grossen Beitrag zur nachhaltigen Quartierentwicklung leisten. So wird beispielsweise die Durchquerung des Areals mit öffentlich zugänglichen Erdgeschossnutzungen ausgestattet. Dank drei grossräumigen Plätzen werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Anbindung an die direkte Nachbarschaft ist zudem grosszügig dimensioniert.
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Aufgrund ihrer Lage im Westen des Areals wird der Schattenwurf der beiden Hochhäuser die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, d.h. nicht mehr als maximal zwei Stunden pro Tag. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Hochhäuser verhältnismässig schlank ausgebildet sind. Das Projektteam hat zusammen mit den zuständigen Behörden der Stadt Zürich im Rahmen einer Testplanung im Vorfeld festgestellt, dass die umliegenden Wohnhäuser vom gesetzlichen Schattenwurf nicht betroffen sein werden. Dieser Nachweis wurde im weiteren Planungsverfahren bestätigt.
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Die Credit Suisse AG war bis 2010 Besitzerin eines Teils des Areals. Sie hat diesen Grund der Stadt Zürich zum Zweck eines Stadionbaus zu einem Preis von 50 Mio. Franken verkauft. Der Schätzpreis lag damals bei 56-70 Mio. Franken. Verbunden war dieser Verkauf aber mit der Auflage, dass bis spätestens 2035 ein Stadion gebaut werden muss, ansonsten die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse zum gleichen Preis ein Rückkaufsrecht ausüben kann.
Fussballstadion
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Die Grösse wurde in der Ausschreibung des Investorenwettbewerbs und nach Absprache mit den beiden Fussballclubs so festgelegt. Für die beiden Fussballclubs ist die Grösse ideal. Der Businessplan belegt, dass Arena so betriebswirtschaftlich funktioniert, und zwar unabhängig von der Liga, in der einer der zwei Clubs spielt. Ein grösseres Stadion hätte höhere Kosten und damit auch finanzielle Risiken zur Folge.
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Der Bau des Stadions kostet 105,2 Mio. Franken. Es ist Teil des dreiteiligen Gesamtprojektektes Ensemble, das von privater Seite finanziert wird. Weil die Stadt Zürich Grundeigentümerin ist, erhält sie einen jährlichen Baurechtszins von 1.2 Mio. Franken pro Jahr für das Fussballstadion.
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Das Fussballstadion bzw. das Spielfeld und die Tribünen dürfen ausschliesslich für Fussball- oder andere Sportveranstaltungen verwendet werden. Sportnahe Aktivitäten können auf Gesuch vom Vorsteher/von der Vorsteherin des Finanzdepartements bewilligt werden. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Konzertveranstaltungen, Party-/Clubveranstaltungen oder ähnliches.
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Die Arena wird von der Stadion Zürich Betriebs AG betrieben, welche zu je 49 Prozent den beiden Fussballclubs gehört. Die restlichen 2 Prozent hält die MFT Meier Finanz-Treuhand AG von Daniel Meier, Präsident von Pro Sport Zürich. Zwischen der Stadion Züri AG und der Stadion Zürich Betriebs AG wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Stadion Zürich Betriebs AG über sämtliche Vermarktungsrechte des Stadions verfügt.
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Die beiden Clubs sind heute KMU, die auf Vollzeitstellen gerechnet mehrere Hundert Personen beschäftigen. Unter ihnen sind viele Junioren-Trainer, Nachwuchsbetreuer, medizinisches Fachpersonen und zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Administration und im Fanshop – verteilt auf die Bereiche Nachwuchs, Frauen-, Jugend- und Kinderfussball sowie kantonale Stützpunkte. Nebst den Personalkosten haben die Clubs viele Ausgaben für den Spielbetrieb, die Stadionmiete, Sicherheits- und Polizeikosten, Investitionen etc.
Für die beiden Fussballclubs sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen heute ungenügend. Da GC und FCZ im Letzigrund-Stadion nur Mieter sind, geht ein grosser Teil der Stadioneinträge an ihnen vorbei. Das neue Stadion bietet ganz neue Einnahmemöglichkeiten. Nebst den Ticketeinnahmen können die Clubs auch Erträge aus dem Catering-Betrieb, der Vergabe des Namensrechtes oder aus dem Biervertrag generieren. Diese Einnahmen sind wichtig, um die Zukunft der beiden Clubs zu sichern.
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Die beiden Clubpräsidenten waren im Wettbewerb bei sämtlichen Jurysitzungen anwesend. Bereits während des Wettbewerbsverfahrens fanden Gespräche zwischen den beiden Clubs und HRS statt. Die Ansprüche der Clubs wurden vollumfänglich berücksichtigt. Der FCZ und GC stehen uneingeschränkt hinter dem Projekt. Im Rahmen der weiteren Planung fand ein laufender Austausch zwischen den beiden Clubs und der Entwicklerin statt.
In Absprache mit den Clubverantwortlichen der Zürcher Fussballclubs GC und FCZ hat das Projektteam Ensemble zum Beispiel entschieden, die beiden Fankurven im neuen Fussballstadion mit durchgängigen Tribünen anstelle eines Doppelrangs zu planen. Mit dieser Massnahme in der Nordkurve (GC-Fans) und Südkurve (FCZ-Fans) soll die Atmosphäre im neuen Stadion an den Fussballspielen nochmals verbessert werden
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Der Businessplan ist so ausgelegt, dass alle Teilprojekte nachhaltig und profitabel betrieben werden können ‒ auch bei tieferer Liga-Zugehörigkeit eines Clubs. Im Gegensatz zum Letzigrund-Stadion gehen alle Einnahmen aus dem Betrieb (z.B. Catering, Naming-Rechte, Vermarktungsrechte usw.) an die Clubs, respektive die Stadion Zürich Betriebs AG. Die Einnahmen-Situation der Clubs wird sich im Vergleich zum Letzigrund also deutlich verbessern.
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Das neue Stadion entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Die FCZ-Fans unterstützen ihren Club bei Heimspielen in der Südkurve, die Fans der Gästemannschaft auf der gegenüberliegenden Seite. Die GC-Fans bekommen ihren Platz in der Nordkurve und die Fans der Gästemannschaft im südlichen Teil. Die Zuschauer der Gästemannschaften gelangen vom Bahnhof Altstetten über eine Passerelle zum Stadion. Damit kann ein Höchstmass an Sicherheit geboten werden.
Genossenschaftsbauten / Soziale Wohungen
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Es werden 174 Genossenschaftswohnungen für ca. 500 Bewohnerinnen und Bewohner erstellt. Das breite Wohnungsangebot von 2.5- bis 6.5-Zimmer-Wohnungen richtet sich an Junge, Familien wie auch ältere Menschen. Der Wohnungsmix sieht ferner auch Clusterwohnungen für Wohngemeinschaften vor.
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Die Stadt Zürich ist verpflichtet, bis 2050 einen Drittel der Wohnungen auf Stadtgebiet gemeinnützig zu klassifizieren. Diese Regel gilt aber nicht für ein spezifisches Areal oder Quartier. Entsprechend muss nicht bei jedem Bauprojekt die 1/3-Regel angewendet werden, was auch nicht sinnvoll und realistisch wäre. Im konkreten Fall müssen die Hochhäuser mit den mehreren Hundert Mietwohnungen im mittleren Preissegment das Fussballstadion finanzieren, das vollumfänglich privat erstellt wird.
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Es ist die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ). Sie setzt sich seit mehr als 100 Jahren für bezahlbaren Wohnraum ein. Rund 11'000 Menschen leben derzeit in einer der 60 ABZ-Siedlungen in und um Zürich.
Die Generalversammlung der ABZ hat im November 2016 den Planungs- und Baukredit über 59.5 Mio. Franken für die neue Siedlung beim Hardturm-Areal gutgeheissen. Die Genossenschaft plant und realisiert das Projekt in Zusammenarbeit mit der HRS Real Estate AG. Gemeinsam mit der Stadt leistet die ABZ hier einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Quartier.
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Die Genossenschaftsiedlung wird achtgeschossig um einen halboffenen Innenhof gruppiert. Sie umfasst öffentliche Begegnungszonen sowie einen attraktiven Gartenhof.
Geplant sind zudem ein Doppelkindergarten, ein Gemeinschaftsraum sowie Ateliers und Räume für Kleingewerbe mit einer Fläche von 1650 m2. Die vielseitig nutzbaren Aussenräume sollen zu einer Belebung des Quartiers beitragen.
Hochhäuser / Wohntürme
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Die zwei Wohntürme wurden von renommierten Architekturbüros entworfen. Sie sind mit einer Gesamthöhe von je 137 Meter geplant und liegen damit leicht über der Höhe des Prime- und des Swissmill-Tower. Sie schaffen ein verbindendes Element zur Stadterweiterung des Limmattal West und seinen Hochhäusern, ein Klein-Manhattan wird es dadurch aber nicht geben.
Es entstehen zwei markante architektonische Akzente im Westen der Stadt, die sich einfügen in eine vielteilige Gebäude- und Quartierstruktur. Dieser Meinung ist eine namhafte Jury aus Experten, die zuständigen Behörden der Stadt Zürich und der Stadtrat von Zürich. Sie alle befürworten das Projekt ausdrücklich – auch und besonders wegen seiner städtebaulichen Qualität. Auch Zürich wird zunehmend verdichten und in die Höhe bauen müssen. Das bietet auch die Chance, längerfristig den Charme der Quartiere beibehalten zu können.
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Weil eine Genossenschaft aufgrund ihres gesetzlichen Status die erforderlichen Renditen nicht erwirtschaften könnte, um das Fussballstadion zu finanzieren. Eine Mischnutzung im selben Gebäude – Mietwohnungen zu Marktkonditionen und gemeinnütziger Wohnungsbau – lässt sich ebenfalls nicht finanzieren, weil die Kosten des Baus, des Betriebs, der Infrastruktur und der notwendigerweise verbundenen Querfinanzierung des Baus und Betriebs des Fussballstadions damit nicht mehr ausreichend gedeckt werden könnten.
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Dank der schlanken Form der Hochhäuser mit der Nord-Süd-Ausrichtung der längeren Gebäudeseiten bleibt der Schattenwurf verhältnismässig gering. Kein benachbartes Wohngebäude ist vom baurechtlich erlaubten Schatten von zwei Stunden tangiert. Die Silhouetten fügen sich geschickt in den Stadtteil Zürich West ein, sodass auch keine wesentlichen Beeinträchtigungen bezüglich der Aussicht umliegender Quartiere entstehen.
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Die Stadt Zürich definierte den Investorenwettbewerb so, dass sie kein Geld für den Bau und für den Betrieb aufwenden muss. Die Stadt Zürich haftet zudem nicht für Mehrkosten beim Bau. Sie gibt auch sonst keine finanziellen Garantien (z.B. Defizitgarantie für den Betrieb, Betriebszuschuss, etc.) an die Investoren oder die Fussballclubs.
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Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der zwei Organe, der Stadion Züri AG und der Stadion Zürich Betriebs AG, wurde im Rahmen eines umfassenden Businessplans nachgewiesen. Falls die Stadion Züri AG respektive die Stadion Zürich Betriebs AG entgegen der Erwartung ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte, fällt das Stadion mit vorzeitigem Heimfall zu Null Franken und schuldenfrei an die Stadt Zürich zurück, mit der Verpflichtung dieses auf Kosten der Stadion Züri AG abzubrechen. Danach wäre die Stadt Zürich frei, wie sie das Gelände nutzen will.
Kosten / Finanzierung
Nachhaltigkeit
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Lebewesen, die schon heute auf dem Areal leben, werden dort auch künftig ihr Zuhause haben – in speziell für sie reservierten Zonen. Also kein Wegzug, sondern nur ein Umzug.
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Leider nein, so weit ist man noch nicht. Aber die heute schon zu 80% CO2-neutrale Fernwärme, die Photovoltaikanlagen auf dem Areal und der 100% Naturstrom des EWZ bilden die besten Voraussetzungen dazu.
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Ja, es wird fast ein ganzer Wald. Wir pflanzen viele neue Bäume auf dem Areal – einheimische Sorten wie Eichen, Eiben, Fichten, Eschen.
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Ja, wo immer möglich – und es die Vorschriften etwa beim Brandschutz überhaupt erlauben – werden die Dächer intensiv und naturnah begrünt, als Lebensraum für Mensch und Tier.
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Natürlich. Die Photovoltaik-Anlagen auf dem Stadiondach produzieren einen grösstmöglichen Teil des Strombedarfs direkt selbst. Selbst die Fassaden der Wohntürme produzieren Strom – dank innovativer und fassadeintegrierter Photovoltaik.
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Nein. Natürlich wird Beton benötigt, aber es entsteht dadurch keine Einöde. Dort, wo Flächen versiegelt werden müssen, sind kleinteilige Strukturen mit verschiedenen Grössen, Farben und Pigmenten sowie unterschiedlichen Belagsarten geplant.
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Im Gegenteil: Anders als z.B. Blockrandbebauungen reduzieren Hochhäuser die Hitzestauung, weil sie beschatten und die Luftzirkulation auch am Boden begünstigen. Zudem benötigen sie viel weniger Fläche, was mehr Raum für Begrünung lässt.
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Eher nein: Denn die Zentrumsnähe zahlt sich aus. Drei Tram und eine S-Bahn-Station erschliessen die Wohn- und Gewerbebauten und die Arena. Die Anbindung des Areals in die Innenstadt und in die weiter entfernten Wohnquartiere ist auch für Velofahrer und Fussgänger hervorragend. Das reduziert den motorisierten Zubringerverkehr massiv. Daher genügen für Bewohnerinnen und Bewohner lediglich 0,35 Parkplätze pro Wohneinheit.
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Das Projekt erfüllt hohe Energiestandards. Dazu führen eine effiziente und kompakte Bauweise und vernünftige/optimierte Wohnungsflächen. Auf dem Dach ist eine Photovoltaik-Anlage geplant und es wird ein hoher Anteil von erneuerbarer Energie für die Wärmeerzeugung angestrebt.
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Nein, im Gegenteil: Wir haben die Anzahl Auto-Parkplätze von ursprünglich geplanten 773 zu Gunsten von Grün- und Freiraum auf 680 reduziert; die Abstellplätze für Velos von 2’664 auf 2’920 erhöht.
Nachhaltigkeit
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Es ist durch die Tramhaltestellen Hardturm und Bernoulli-Häuser sowie Sportweg und Aargauerstrasse bereits heute gut ins bestehende ÖV-Netz eingegliedert. Ebenfalls in Gehdistanz befinden sich die S-Bahnstationen Hardbrücke und Altstetten. Das Areal liegt zudem zwischen den regionalen Velorouten an der Pfingstweid- und der Hardturmstrasse. Eine dritte regionale Route wird auf Höhe des Areals entlang der Limmat geführt. Gemeinsam mit den nahgelegenen Brücken über die Limmat und das Gleisfeld gewährleisten die genannten Routen eine optimale Erreichbarkeit des Areals auch für den Veloverkehr.
Das Hardturm-Areal liegt in unmittelbarer Nähe zum Autobahnzubringer der A1, zwischen Pfingstweidstrasse, Hardturmstrasse/Bernerstrasse und Förrlibuckstrasse.
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Für den Genossenschaftsbau sowie die Hochhäuser ist ein Mobilitätskonzept für autoarmes Wohnen vorgesehen. Planungsrechtlich verbindliche Regelungen zur Parkierung werden im privaten Gestaltungsplan basierend auf der gültigen Parkplatzverordnung getroffen.
Das Hardturm-Areal liegt in unmittelbarer Nähe zum Autobahnzubringer der A1, zwischen Pfingstweidstrasse, Hardturmstrasse/Bernerstrasse und Förrlibuckstrasse. Für den motorisierten Individualverkehr wird das Areal über zwei Tiefgaragenzufahrten, von der Förrlibuckstrasse (Genossenschaftsbau) und vom Knoten Bernerstrasse/Pfingstweidstrasse (Hochhäuser und Stadion) erschlossen. Sowohl Anlieferung als auch Zufahrt von veranstaltungstypischen Fahrzeugen (Medienfahrzeuge, Blaulicht usw.) erfolgen von der Hardturmstrasse.